Bundessozialgericht, Urteil vom 21.03.2024 – B 2 U 14/21 R, Pressemitteilung Nr. 11/2024 vom 21.03.2024
Hintergrund
Bei dem Kläger des vorliegenden Falles handelt es sich um einen Busunternehmer, der selbstständig tätig und im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bei der beklagten Berufsgenossenschaft Verkehr pflichtversichert war. Im Rahmen seiner Tätigkeit nutzte er unter anderem sein Wohnzimmer als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice), um Bürotätigkeiten durchzuführen. Weiterlesen →